Sparangebote aus ihrer Apotheke
Dezember
2024
**Preisnachlässe beziehen sich auf den AVP (= für den Fall der Abgabe zu Lasten der Gesetzlichen Krankenkasse vom pharmazeutischen Unternehmer zum Zwecke der Abrechnung der Apotheken mit den Krankenkassen gegenüber der Informationsstelle für Arzneispezialitäten GmbH (IFA) angegebener einheitlicher Produkt-Abgabepreis im Sinne des § 78 Abs. 3 S. 1, 2. HS AMG, der von der Krankenkasse im Ausnahmefall der Erstattung abzgl. 5% an die Apotheke ausgezahlt wird).